Die Dominikanische Republik (DR) gilt als steuerlich attraktives Land für Auswanderer, Unternehmer und Investoren. Neben dem tropischen Klima, der wachsenden Wirtschaft und den niedrigen Lebenshaltungskosten bietet das Land vor allem eines: steuerliche Vorteile für Auslandseinkommen.
Territorialprinzip – keine Steuer auf Auslandseinkommen
Die Dominikanische Republik wendet das Territorialprinzip an. Das bedeutet:
- Besteuert wird nur Einkommen, das in der DR erzielt wird.
- Einkommen aus dem Ausland (z. B. Renten, Dividenden, Mieteinnahmen, Unternehmensgewinne außerhalb der DR) ist für neue Einwohner in der Regel steuerfrei – zumindest in den ersten Jahren.
💡 Übergangsregelung: Wer neu in die DR zieht und steuerlich ansässig wird, muss ausländisches Einkommen erst nach einer dreijährigen Übergangsfrist versteuern. Viele Auswanderer nutzen diese Zeit, um ihre Finanzen entsprechend zu strukturieren.
Einkommenssteuer für inländische Einkünfte
Für in der DR erzieltes Einkommen gelten folgende progressive Steuersätze (Stand 2025):
Jahreseinkommen | Steuersatz |
---|---|
Bis 416.220 DOP (~7.000 USD) | 0 % |
416.220 – 624.329 DOP | 15 % |
624.329 – 867.123 DOP | 20 % |
Über 867.123 DOP | 25 % |
Für Angestellte wird die Lohnsteuer direkt vom Arbeitgeber einbehalten und abgeführt. Selbständige und Unternehmer müssen ihre Steuererklärung jährlich selbst einreichen.
Visum & Aufenthaltsgenehmigung
Um dauerhaft in der DR zu leben und steuerlich ansässig zu werden, ist in vielen Fällen ein Aufenthaltsvisum nötig.
Beliebte Optionen für Auswanderer mit passivem Einkommen:
- Visa Rentista – für Personen mit nachweisbarem, regelmäßigem Einkommen aus dem Ausland (z. B. Mieteinnahmen, Dividenden, Unternehmensgewinne).
- Visa Pensionista – für Rentner mit gesicherter Altersrente aus dem Ausland.
Vorteile dieser Visaarten:
- Vereinfachte Einwanderung
- Steuerliche Vergünstigungen bei Import von Hausrat oder Fahrzeugen
- Zugang zu Steuerbefreiungen bei Auslandseinkommen (Territorialprinzip)
Kurzzeitige Aufenthalte (unter 6 Monaten) sind für viele Staatsbürger visafrei möglich, jedoch ohne steuerliche Vorteile und ohne langfristige Aufenthaltsrechte.
Steuern beim Immobilienkauf
Die Dominikanische Republik ist ein beliebter Ort für Immobilieninvestitionen – sowohl für Ferienwohnungen als auch für Dauerwohnsitze. Beim Kauf fallen folgende Steuern an:
- Immobilien-Transfersteuer: 3 % des Kaufpreises oder des steuerlich festgesetzten Wertes (je nachdem, welcher höher ist).
- Jährliche Grundsteuer (IPI): 1 % auf den Wert von Immobilien über 9.750.000 DOP (~165.000 USD).
- Beim Erstkauf von Neubauten oder unter bestimmten Visumskategorien (z. B. Pensionista, Rentista) sind Befreiungen von der Grundsteuer möglich.
Sehr attraktives Steuersystem
- Keine weltweite Einkommensbesteuerung für Neuansiedler
- Moderate Steuersätze im Vergleich zu vielen westlichen Ländern
- Steuerliche Vorteile für Rentner und Investoren
- Rechtssicherheit bei Immobilienkäufen für Ausländer
- Günstige Unternehmensgründungen und Vorteile in Freihandelszonen
Fazit
Die steuerlichen Rahmenbedingungen der Dominikanischen Republik bieten Auswanderern, Rentnern und Investoren ein attraktives Umfeld. Besonders das Territorialprinzip und die Übergangsregelungen machen das Land für Personen mit Auslandseinkommen interessant. Wer dazu noch in Immobilien investiert oder ein Geschäft aufbauen möchte, profitiert von moderaten Steuern und einer wachsenden Wirtschaft.